Rezepte und Kosten
Bei logopädischem Behandlungsbedarf kontaktieren Sie zunächst Ihren Kinderarzt, Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt oder Neurologen. Dieser stellt Ihnen bei Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie aus. Gerne vereinbaren wir einen Termin zum Erstgespräch mit Beratung, Anamnese und Diagnostik. Kontaktieren Sie uns hierfür über die angegebene Telefonnummer oder über das Kontaktformular.
Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung schließlich verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die logopädische Therapie wird als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Gestzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung (in der Regel werden 10 Therapien verordnet) eine Rezeptgebühr von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.
Aktuelles
Aufgrund der hohen Nachfrage beläuft sich die aktuelle Wartezeit für einen Therapieplatz auf bis zu 3 Monate. Nach einem telefonischen oder schriftlichen Erstkontakt werden Sie automatisch in unsere Warteliste integriert. Die angeben Wartezeit ist stark davon abhängig wie flexibel Termine wahrgenommen werden können.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.






